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Steuerbonus
Handwerksleistungen absetzen und dafür den Steuerbonus clever nutzen!
Sie haben bestimmt schon davon gehört, dass der Staat Ihnen einen Zuschuss bei Instandhaltungs – und Modernisierungsmaßnahmen von 20 % der Lohnkosten, bis zu maximal 6.000 € gewährt.
Dabei spielt es keine Rolle ob sie Eigentümer oder Mieter sind, denn wenn sie eine Treppenrenovierung – / Sanierung in Auftrag geben, können Sie einen direkten Zuschuss von bis zu 1.200 € direkt von Staat erhalten.
Jetzt fragen Sie sich bestimmt, wie so etwas funktionieren kann…. Ganz einfach!
Sie müssen einfach nur alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres mit der jährlichen Steuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen, denn dann wird der entsprechende Steuerbonus mit Ihrer festgesetzten Einkommenssteuer rückwirkend verrechnet.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, erhalten Sie diese von Ihrem Steuerberater.
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